Umsatzsteuergesetz (UStG)

Nach dem UStG (§14, Abs. 4) muß jede Rechnung den Termin der Leistungserbringung enthalten.
Das kann in der Regel mit einem Text (Nachricht vom Shop) in der Rechnung geschehen.
Soll sich die Rechnung auf einen anderen Beleg im Vorgang beziehen - in der Regel ein Lieferschein - so kennzeichnen Sie den Bezugsbeleg mit:

Doppelklick <Rechnung>
Register Allgemein
Schaltfläche Bezugsbeleg wählen ...

Dialog Bezugsbeleg wählen
Klick <Bezugsbeleg>: Markieren des Bezugbelegs.
Schaltfläche OK: Eintrag des Bezugbelegs in den Betreff der Rechnung.

Typ, Nummer und Datum des Bezugbelegs können dann mit Hilfe einer Textvorlage, z.B. der Form:

{!if Voucher.HasRefVoucher}
Lieferung erfolgte mit: {?Voucher.RefVoucherType}
Nummer: {?Voucher.RefVoucherNo}
vom: {?Voucher.RefVoucherDate}
{!else}
Kein Referenzbeleg!
{!end}

in die Nachricht vom Shop eingefügt werden.

Wichtiger Hinweis:
Ist die Rechnung direkt Folgebeleg des Lieferscheins dann wird in den Betreff der Rechnung Nummer und Datum des Lieferscheins automatisch eingetragen.

Ausweisen von Sconti auf der Rechnung

Sconti müssen auf einer Rechnung (Gutschrift) für jeden Umsatzsteuersatz nach Nettobetrag, anfallender Umsatzsteuer und Bruttobetrag ausgewiesen werden.
Wünschen Sie diese Aufschlüsselung, dann konfigurieren Sie das mit:

MENÜ Einstellungen/Shop-Einstellungen
Baum >Belege & Vorgänge>Layout (Inhaltlich)
Checkbox Skonto aufschlüsseln=aktiv


Kleinunternehmer (§19 UStG)

Die Preisauszeichnung an der Shop-Front geschieht wie üblich:"Umsatzsteuer im Preis enthalten".

Folgender Hinweis an der Shop-Front und auf der Rechnung ist notwendig:"Keine Ausweisung der Umsatzsteuer auf der Rechnung nach §19 UStG"